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Geschäftsgebiet

Ihr OSTBEVERNER VVaG ist ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Geschäftsgebiet umfasst den Kreis Warendorf und die anliegenden Kreise. Selbständig betreiben wir die Sachversicherung (Gebäude / Inventar).

Geschäftsgebiet OSTBEVERNER Versicherungsverein

Wir versichern Sie also im Kreis Warendorf, Münster, Osnabrück, Gütersloh, Soest, Hamm und Coesfeld.

Der Verein gehört Ihnen!

Beim OSTBEVERNER VVaG sind Sie Mitglied – es ist IHR Verein! Bei uns gibt es keine Aktionäre oder Teilhaber, die jedes Jahr Dividende ausgezahlt haben möchten. Am Jahresende schauen wir, wie viel für Schäden, Rückversicherungsbeiträge, Gehälter und sonstige Kosten ausgegeben werden musste. Demgegenüber stehen die Beitragseinnahmen, Rückversicherungsprovisionen und sonstigen Erträge. Nach einer Gewinnausweisung zur Stärkung des Eigenkapitals wird dann der „Überschuss“ in die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen eingestellt. Die Beitragsrückerstattung erfolgt sofort mit der Beitragserhebung durch Verrechnung auf die Beiträge. Dies führt dazu, dass Ihr OSTBEVERNER VVaG immer nur so viel Beiträge erhebt, wie tatsächlich benötigt werden, getreu dem Motto: Einer für Alle – Alle für Einen, heißt aber auch, dass die Beiträge jedes Jahr schwanken können. Wir möchten hier unsere Beitragsrückerstattungssätze der letzten 10 Jahre unserer  Kernsparte "Feuer-Landwirtschaft" einmal aufzeigen:

Jahr Beitragsrückerstattung
2023 75 %
2022 75 %
2021 70 %
2020 70 %
2019 80 % (75 % + 5 % Jubiläumsrabatt)
2018 75 %
2017 75 %
2016 75 %
2015 70 %
2014 75 %
2013 70 %
2012 70 %

Landwirtschaft beim OSTBEVERNER Versicherungsverein absichern

Landwirtschaftliche Feuerversicherung Ostbevern

Vereinbaren Sie mit uns das neue Deckungskonzept:

Nachdem wir die Gebäudewertermittlung mit Ihnen vorgenommen haben, gewähren wir in der gleitenden Neuwertversicherung Unterversicherungsverzicht. Standardmäßig war in der Vergangenheit die Versicherung ab Unterkante Spaltenboden, ohne Güllekanäle. Wir empfehlen jedoch mittlerweile die Mitversicherung von Güllekanälen, da nach einem Schadensfall eine Dichtheitsprüfung nachgewiesen werden muss, die sehr wahrscheinlich nicht erbracht werden kann. Das Zubehör der Gebäude (wie Stalleinrichtung, Fütterung, Lüftung, Melktechnik) ist dem Gebäudewert hinzugerechnet und somit zum gleitenden Neuwert mitversichert. Blitzüberspannungsschäden gelten bis zur Versicherungssumme mitversichert. Bei den Aufräum- und Abbruchkosten kalkulieren wir je nach Bauweise / Risikostreuung des Betriebes eine Versicherungssumme für Gebäude und Inventar, gewähren aber Versicherungsschutz bis 100 % Versicherungssumme! Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf die Entwertungsstaffel bei genutzten Gebäuden (Zeitwertvorbehalt ab 40 %) in der gleitenden Neuwertversicherung verzichten. Ebenfalls bieten wir bei Gebäuden, die zum Zeitwert versichert sind, Unterversicherungsverzicht bis zur Versicherungssumme.

FeldbrandSollten Sie nach einem Schaden verändert wieder herstellen, haben Sie gemäß den Versicherungsbedingungen zunächst lediglich Anrecht auf eine Entschädigung zum Zeitwert. Oft ist es aber so, dass gerade dieser Schadenfall als i-Tüpfelchen zum Anlass genommen wird, den Betrieb sinnvoll anders aufzustellen. Zum Beispiel: Aufgabe der Sauenhaltung, dafür aber Investition in eine Reithalle. Reden Sie mit uns! Wir sind Ihr Partner! Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Sie sicherlich zufrieden stellt!

Die landwirtschaftliche Inventarversicherung (Maschinen, Geräte, Tierbestand, nicht kaskoversicherte Schlepper, Ernte, Vorräte) bieten wir Ihnen standardmäßig zum realistischen Zeitwert mit Summenausgleich an. Als Hilfe dient uns eine Summenermittlung Landwirtschaft. Auch in diesem Bereich bieten wir Ihnen Unterversicherungsverzicht bis max. zur Versicherungssumme mit evtl. Summenausgleich unter den Positionen. Sofern Sie mit uns eine landwirtschafltiche Inventarversicherung zum Neuwert vereinbaren, wird auch ohne wenn und aber zum Neuwert entschädigt! Hier greift der Zeitwertvorbehalt (40 % - Regelung) nur, wenn das Inventar nicht mehr genutzt wird. Haben Sie eine Maschinengemeinschaft mit Ihrem Nachbarn oder Berufskollegen? Gehören Sie z. B. der Maschinengemeinschaft Freckenhorst an? Sprechen Sie uns an - wir finden eine Versicherungslösung.

Blitzüberspannungsschäden werden von uns auch – je nach Betriebsart – kalkuliert. Da die meisten Blitzüberspannungsschäden bereits über die Gebäudeversicherung (Fütterung, Lüftung) abgesichert sind, betrifft die Inventarversicherung insbesondere die Absicherung der Folgeschäden, z. B. Lüftungsausfall nach Gewitterschaden: Durch Verkettung unglücklicher Umstände ist auch die Wähleinheit der Alarmanlage defekt, Tiere sterben = Folgeschaden. Dieser Folgeschaden ist bis zur Höhe der Versicherungssumme des Tierbestandes mitversichert!

Sturm- /Hagelversicherung

Sofern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen Sturm / Hagel oder sogar weitere Elementarschäden versichern möchten, helfen wir Ihnen auch hier kompetent weiter. Transparent zeigen wir Ihnen die Beiträge je Gebäude (!!) auf, so dass Sie entscheiden können, welche Gebäude dann versichert werden sollen. Die Beitragshöhe können Sie maßgeblich durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes mitbestimmen. Wir bieten Ihnen Selbstbeteiligungen von 100,- €, 1.250,- € und 2.500,- € kumuliert je Schadenereignis auf den Risikoort an (also nicht pro Gebäude).

Einbruchdiebstahlversicherung

Auch wenn es für Sie eventuell nur ein Bagatellschaden ist: Sie können Ihre Werkstatteinrichtung und Elektrogeräte gegen Einbruchdiebstahl bei uns versichern, denn Ihre Motorsäge, Freischneider, Kreissäge, Winkelschleifer usw. sind nicht über Ihre Hausratversicherung abgedeckt!

Fordern Sie unsere Kernkompetenz heraus! Versichern Sie sich

  • fair
  • unkompliziert
  • solvent
  • preiswert

bei IHREM OSTBEVERNER Versicherungsverein! Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!