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Haftpflicht für private Hundehaltung Ostbevern

(hier zur Tarifseite)

Hund NV HundehaftpflichtWofür brauche ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Als Hundebesitzer haften Sie für alle Schäden (sog. Gefährdungshaftung), die Ihr Tier anrichtet. Dabei kommt es nicht auf das Verschulden des Tierhalters an. Allein die Tatsache, dass man ein Tier hält, begründet die Haftung des Tierhalters.

In einigen Bundesländern sind Hundehalter zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht verpflichtet. In NRW besteht Versicherungsflicht für große Hunde (Widerristhöhe ab 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg). 

Was leistet die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung?

Wenn Ihr Tier einer anderen Person einen Schaden zufügt, müssen Sie dafür haften, sind also zum Schadenersatz verpflichtet – mit Ihrem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Die NV-Versicherungen prüfen im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernehmen den Schadenersatz, wenn er berechtigt ist – und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.

Die Tierhalterpflichtversicherung greift nicht, wenn beispielsweise das Tier Ihrem Beruf oder Ihrer Erwerbstätigkeit dient.

Was kostet denn die Hundehaftpflicht?

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Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr OSTBEVERNER Versicherungsverein betreibt die Haftpflichtversicherung nicht selbst. Risikoträger ist der Kooperationsparter NV:

NV-Versicherungen VVaG
Ostfriesenstr. 1
26425 Neuharlingersiel