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Private Haftpflichtversicherung Ostbevern (PHV)

 

§ 823 Abs. 1 BGB:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Wozu brauche ich eine Private Haftpflichtversicherung?

  • Wer Anderen einen Schaden zufügt, haftet also gemäß § 823 BGB unbegrenzt mit seinem gesamten privaten Vermögen
  • Versichert sind Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder
    • im privaten Bereich
    • im Urlaub
    • beim Sport
    • als Fußgänger
    • als Radfahrer
    • als Mieter
    • als Aufsichtsperson für Minderjährige

Wie sollte ein guter Vertrag ausgestattet sein?

  • Pauschale Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 5 Millionen €
  • kurze Vertragslaufzeit von 1 Jahr: So können Sie auf veränderte Lebensumstände schnell reagieren

Welche Klauseln sind zusätzlich sinnvoll?

  • Forderungsausfallschutz

Sie können sich noch so gut absichern: Wenn Sie einmal Geschädigter sind, sind Sie darauf angewiesen, dass auch Ihre Gegenüber abgesichert ist. Aber es ist immer noch so: In Deutschland besitzt etwa ein Drittel KEINE Privathaftpflicht! Wenn Ihr Schädiger also außer Stande ist, Ihren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nachzukommen, sehen Sie wahrscheinlich keine Cent. Um dies zu verhindern, empfehlen wir Ihnen einen Vertrag mit Forderungsausfalldeckung. Damit übernimmt Ihr eigener Versicherer diese Schäden.

  • Schäden durch Deliktsunfähige

Nach dem deutschen Gesetz sind u. a. Kinder unter sieben Jahren nicht deliktsfähig. Sollten diese also einen Schaden verursachen, können sie nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Dies gilt auch für die Eltern, sofern sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Um nachbarschaftlichen Ärger zu vermeiden, würden Sie Schäden - ohne Anspruchsgrundlage! - eventuell selber zahlen. Es sei denn, Ihre PVH-Police hat diesen Einschluss mitversichert!

  • Gefälligkeitshandlungen

Sie helfen Ihrem Freund beim Umzug oder beim Renovieren? Dabei handelt es sich in der Regel um eine reine Gefälligkeitshandlung. Nach dem BGB wird eine stillschweigende Haftungsausschlussvereinbarung für den Helfenden angenommen, da man kein zusätzliches Haftungsrisiko aufbürden möchte. Passiert der Schaden, fühlen Sie sich - ohne Anspruchsgrundlage! - eventuell doch in der Pflicht, den von Ihnen verursachten Schaden zu begleichen. Wir empfehlen Ihnen den Einschluss der Gefälligkeitsschäden!

Was kostet denn eine Privathaftpflichtversicherung?

Wir empfehlen die nachhaltige Privathaftpflichtversicherung "bessergrün" unseres Kooperationspartners, der NV-Versicherungen

Single: NV Privatmax 6.0 bessergrün  ab 53,61 € *) 

Familie: NV Privatmax 6.0 bessergrün  ab 66,76 € *) 

Familien-PHV, VN mind. 50 Jahre alt: ab 48,55 € *)

*) Beispiel Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer bei 150 € Selbstbehalt je Schadensfall

Mehr Vorabinformationen gibt es hier als PDF-Download:

NV Tarif PHV

Lassen Sie sich beraten! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr OSTBEVERNER Versicherungsverein betreibt die Haftpflichtversicherung nicht selbst. Risikoträger ist der Kooperationsparter NV:

NV-Versicherungen VVaG
Ostfriesenstr. 1
26425 Neuharlingersiel