home

Haben Sie sich über uns geärgert?

Als regionaler Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gehört der faire und rechtlich korrekte Umgang mit unseren Mitgliedern zu unserer obersten Tugend. Sollten Sie sich dennoch einmal über uns ärgern, so sagen Sie uns das bitte! Wir freuen uns über jede Chance, unseren Service zu verbessern.

Wir leben unser Wortspiel "F A I R sicherungsverein". Los, - sagen Sie uns Ihre Meinung!

Wie kann ich mich beim OSTBEVERNER VVaG beschweren?

Wir nehmen Ihre Hinweise sehr ernst und gerne entgegen.

Sie helfen uns durch folgende Angaben:

  • Ihre vollständigen Personalien
  • eine Telefonnummer, unter der wir Sie am besten erreichen können
  • Wenn Sie nicht im eigenen Namen handeln, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht des Mitglieds, welches Sie vertreten
  • die Vertragsnummer oder die Schadennummer
  • die Anschrift des versicherten Objektes
  • die Beschreibung des Sachverhaltes
  • die Angabe, was Sie mit der Beschwerde erreichen wollen

Was macht der OSTBEVERNER Versicherungsverein mit meiner Beschwerde?

Wenn Sie sich bei uns per E-Mail melden, bekommen Sie von uns eine kurze Empfangsbestätigung. In allen anderen Fällen erhalten Sie in der Regel keine Empfangsbestätigung. Wir prüfen Ihr Anliegen und holen ggfs. weitere Stellungnahmen (z. B. Mitarbeiter, Sachverständige, Regulierungsbeauftragte, externe Dienstleister) ein. Dazu leiten wir Ihr Schreiben an die betroffenen Stellen weiter.

Wie lange dauert es, bis ich vom OSTBEVERNER VVaG Bescheid bekomme?

Die Bearbeitung soll von unserer Seite möglichst zeitnah erfolgen, d. h. Sie bekommen i. d. R. innerhalb von 14 Tagen Antwort. Wir favorisieren den persönlichen, bzw. telefonischen Kontakt mit Ihnen. Sollte es einmal nicht möglich sein, innerhalb dieser 14 Tage zu anworten, informieren wir Sie über die Gründe der Verzögerung und teilen Ihnen mit, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen ist.

Sollten wir Ihren Forderungen nicht vollständig entsprechen können, erhalten Sie von uns eine ausführliche und verständliche Begründung. Manchmal ist es sinnvoll, den Streit unabhängig von der Rechtslage durch eine gütliche Einigung zu lösen, dann unterbreiten wir Ihnen von uns aus einen Vorschlag.

Welche weiteren Beschwerdemöglichkeiten habe ich?

Wenn Ihre Beschwerde für Sie nicht erfolgreich war, haben Sie als Verbraucher in vielen Fällen neben einer gerichtlichen Klärung zusätzlich die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beschweren. Genaue Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Website der BaFin.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel.:  0228 - 4108 - 0
Fax.: 0228 - 4108 - 1550