Wohngebäudeversicherung Ostbevern - Hausversicherung
Ihr Wohnhaus ist oft Ihre größte Kapitalanlage. Deswegen ist es so wichtig, dieses Vermögen vor unvorhersehbaren Ereignissen zu schützen. Trotz aller Sorgfalt und Vorsicht können buchstäblich aus heiterem Himmel ein Sturm oder Hagel, ein plötzlich ausbrechendes Feuer, ein folgenschwerer Leitungswasserschaden oder sonstige Weitere Elementarschäden (z. B. Starkniederschlag, Schneedruck) zu einer Katastrophe führen, die nicht selten den finanziellen Ruin bedeutet.
Mit Ihrem OSTBEVERNER Versicherungsverein als Gebäudeversicherer schlafen sie ruhiger.
Los, – kommen Sie auf die sichere Seite!
Unsere Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst standardmäßig die Gefahren:
- Feuer inkl. Blitzüberspannungsschäden
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Weitere Elementargefahren
Außen angebrachte Sachen, sowie Wasseraustritt aus Aquarien, Schäden durch Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen und Nutzwärmeschäden sind in unbegrenzter Höhe mitversichert. Sie können einzelne Gefahren ausschließen oder auch eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbaren. Nachdem wir die Gebäudewertermittlung mit Ihnen vorgenommen haben, gewähren wir in der gleitenden Neuwertversicherung Unterversicherungsverzicht.
Wir haben attraktive Versicherungspakete für Sie geschnürt: Premium - Komfort - Basis. Hier geht´s zum Produktvergleich.
Wir gewähren Ihnen einen Bündelungsnachlass, wenn Sie auch Ihre Hausratversicherung bei Ihrem Versicherungsverien in Deckung geben.
Wir empfehlen Ihnen unsere Pauschaldeklaration "Premium":
Versicherte Gefahren und Schäden | Premium |
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahreuge | ja |
Leitungswasser | ja |
Sturm, Hagel | ja |
Weitere Elementarschäden: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch | Gesonderte Vereinbarung |
Erweiterung zur Gefahr Feuer | |
Absturz unbemannter und bemannter Flugkörper | ja |
Einschluss von Nutzwärmeschäden | ja |
Feuer-Rohbauversicherung | 36 Monate |
Überspannungsschäden durch Blitz | ja |
Fahrzeuganprall | bis VS |
Schmorschäden, Sengschäden | bis VS |
Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blindgänger) | ja |
Schäden durch Stromschwankungen und Kurzschluss | ja |
Wiederherstellung von Außenanlagen (nach vers. Feuerschaden) | bis 10.000 € |
Erweiterung zur Gefahr Leitungswasser | |
Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten (nicht während Befüllungs- bzw. Entleerungsvorgang) | ja |
Fußbodenheizung | ja |
Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen, Solarheizungen, Rohrbruch- u. Frostschäden an diesen Anlagen | ja |
Bruch an Armaturen | bis 5.000 € |
Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen | bis 5.000 € |
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes | bis 5.000 € |
Erweiterung zur Gefahr Sturm/ Hagel | |
Glasbruch durch Hagel, Sturm | ja |
Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen | ja |
Versicherte Sachen | |
Vorsorgeversicherung für Um- und Ausbauten u. Neubau von Nebengebäuden von Gebäuden auf dem versicherten Grundstück bis zur nächsten Hauptfälligkeit | ja |
Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen | bis 5.000 € |
Bruch an Gasleitungen (undichte Verschraubungen und Verbindungsstücke gelten nicht als Bruchschaden) | bis 10.000 € |
Versicherte Kosten | |
Aufräum- u. Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten | bis 100% der VS |
Schadenabwendungs-, Minderungskosten (auf Weisung des Versicherers) | ja |
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen nach einem Versicherungsfall | ja |
Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume (nach Sturm) | bis 5.000 € |
Wasser- und Gasverlust (nach versichertem Schaden) | bis 5.000 € |
Such- und Leckortungskosten bei defekten Dichtungsfugen | ja |
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen | ja |
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwert | ja |
Bei bedingungsgemäß eingeleitetem Sachverständigenverfahren nach versichertem Schaden Übernahme der Sachverständigenkosten des VN, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 50.000 € übersteigt | ja |
Rückreisekosten aus dem Urlaub ab 25.000 EUR Schadensumme | bis 5.000 € |
Kosten für Dekontamination von Erdreich, SB 25 % | bis 25.000 € |
Hotelkosten | bis 150 € pro Tag, max. 100 Tage |
Datenrettungskosten | bis 1.000 € |
Entschädigung (Versicherungssumme, Unterversicherung, Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen | |
Unterversicherungsverzicht, wenn VS 1914 nach VR-Methode ermittelt | ja |
Sonstiges | |
Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte | bis 5.000 € |
Graffitischäden | bis 5.000 € |
Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile | bis 5.000 € |
Mietausfall für Wohnräume | 24 Monate |
Mietausfall für gewerblich genutzte Räume (Höhere Entschädigungsgrenze mit gesonderter Vereinbarung möglich) | bis 6 Monate, max. 6.000 € |
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit | ja |
Sonstiges | |
Bedingungsverbesserung für die Zukunft | ja |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja |
Premium - Komfort - Basis. Hier geht´s zum Produktvergleich.
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